Elektrogesetz (ElektroG) - WEEE

* Waste Electrical and Electronic Equipment
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Soweit Ingram Micro Adressat der Verpflichtungen nach dem Elektrogesetz ist, beachten wir diese seit deren Inkrafttreten. Ingram Micro hat sich bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register registriert und ist seit dem 24. März 2006 den gesetzlichen Verpflichtungen nachgekommen. Die Registrierungsnummer lautet: DE 64027245.

 

Für Sie als Kunden von Ingram Micro ist damit gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gewährleistet, dass Sie für von Ingram Micro bezogene und von Ihnen in Deutschland verkaufte Elektrogeräte keine Herstellerverpflichtungen übernehmen müssen.

 

Dies gilt nicht, soweit Sie aus von uns bezogenen Bauteilen Elektro- und Elektronikgeräte herstellen oder Geräte verändern. Hier ist von Ihnen zu prüfen, ob Sie selbst als Hersteller im Sinne des ElektroG gelten.

 

Für den Fall, dass Sie weitergehende Informationen benötigen, verweisen wir Sie freundlichst an die weiter unten aufgeführten Unternehmen. Ingram Micro kann leider keine Beratungsleistung übernehmen.

 

Ihr Ingram Micro WEEE-Team

 

 

Das ElektroG

Das ElektroG ist seit dem 23.März 2005 in Kraft. Es setzt in Deutschland sowohl die Reglung der so genannten WEEE-Richtlinie (Waste Electrical and Electronic Equipment) als auch die der RoHS-Richtlinie (Restriction of the Use of Certain Hazardous Substances, tritt am 01.07.2006 in Kraft) des europäischen Parlaments um.
 

Das ElektroG regelt unter anderem:
 

  • die Registrierung bei einer Gemeinsamen Stelle,
  • die Meldung von verkauften Geräten an die Gemeinsame Stelle,
  • die Kennzeichnung von Geräten,
  • die Rücknahme, Entsorgung und/oder Verwertung von Altgeräten.

Produktverantwortung für Alt-Geräte

Seit Inkrafttreten des ElektroG ist der Hersteller von Elektrogeräten erstmals auch für deren Rücknahme, sowie für deren ordnungsgemäße Behandlung, Verwertung und Entsorgung verantwortlich.

 

Im Sinne der Kreislaufwirtschaft schreibt der Gesetzgeber Quoten der Wiederverwendung bzw. Verwertung (Recycling) für verschiedene Gerätegruppen vor. Ziel des Gesetzes ist, schon bei der Produktion von Neugeräten auf Entsorgungsfähigkeit und Umweltverträglichkeit bzw. auf die Vermeidung von Abfällen hinzuwirken.

 

Wie sind Geräte zurückzugeben oder der Entsorgung zuzuführen

 

Hier gelten unterschiedliche Regeln, je nachdem um welche Altgeräte es geht. Dabei sind die Geräte zu unterscheiden, wo sie üblicherweise als Altgeräte anfallen (nicht nach dem Vertriebsweg)

 

  • Altgeräte aus privaten Haushalten (üblicherweise als B2C = Business to Consumer - Geräte bezeichnet):

Altgeräte aus privaten Haushaltungen im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie Altgeräte aus sonstigen Herkunftsbereichen, soweit die Beschaffenheit und Menge der dort anfallenden Altgeräte mit der Beschaffenheit und Menge von üblicherweise in privaten Haushaltungen anfallenden Altgeräten vergleichbar ist; Elektro- und Elektronikgeräte, die sowohl von privaten Haushalten als auch von anderen Nutzern als privaten Haushalten genutzt werden, gelten, wenn sie Abfall werden, als Altgeräte aus privaten Haushalten

 

  • Altgeräte anderer Nutzer als privater Haushalte (üblicherweise als B2B = Business to Business Geräte bezeichnet: Für Altgeräte anderer Nutzer als privater Haushalte und Altgeräte, die in Beschaffenheit und Mengen nicht mit den üblicherweise in privaten Haushalten anfallenden Altgeräten vergleichbar sind, hat der Hersteller eine zumutbare Möglichkeit zur Rückgabe zu schaffen und die Altgeräte zu entsorgen.

Ingram Micro erfüllt diese Verpflichtung durch unseren Dienstleister, sie können B2B Altgeräte dort zurückgeben. Sie sind für den ordnungsgemäßen Versand unter Beachtung der Gefahrgutvorschriften sowie für die Kosten der Entsorgung verantwortlich.

 

Bitte informieren sie sich über unsere Dienstleistungen und Preise rund um dieses Thema in der Übersicht anbei. Bei Rückfragen wenden sie sich bitte an unser CustomerCare Team.

 

Übersicht Entsorgungsdienstleistungen


TIP / FAQ

Wenn Sie sich nicht 100%tig sicher sind, ob Sie als Hersteller einzustufen sind, kontaktieren Sie die Stiftung EAR (Elektro-Altgeräte Register, siehe Kontaktadressen).
 

*) Markierung / Kennzeichnung:
Geräte die nach dem 23.März 2006 erstmals in einem Mitgliedsstaat der EU in Verkehr gebracht werden sind dauerhaft mit dem Symbol "Wheelie Bin" und dem Hersteller zu kennzeichnen.

Weitere Infos unter: https://www.stiftung-ear.de/
 

*) Zusammenbau aus registrierten Komponenten:
Wer Geräte herstellt, wird Hersteller nach dem ElektroG und hat die daraus resultierenden Pflichten,

Weitere Infos unter: https://www.stiftung-ear.de/service/fragen-und-antworten/hersteller/
 

*) Was sollte ich mir von meinen Lieferanten bestätigen lassen, um abgesichert zu sein?
Nichts. Als Kunde müssen sie lediglich überprüfen, daß ihr Vorlieferant registriert ist (seine Registriernummer führt und diese im Verzeichnis des EAR eingetragen ist)


Weitere Infos unter: https://www.stiftung-ear.de/service/fragen-und-antworten/hersteller/


Informationen für Verbraucher:

Altgeräte gehören nicht in den Hausmüll. Als Verbraucher sind sie verpflichtet, Altgeräte gemäß den gesetzlichen Vorschriften bei den örtlichen Sammelstellen oder im verpflichteten Handel abzugeben. Das Symbol des durchgestrichenen Mülleimers besagt, dass dieses Elektro- bzw. Elektronikgerät am Ende seiner Lebensdauer nicht im Hausmüll entsorgt werden darf, sondern einer getrennten Sammlung zugeführt werden muss. Zur Rückgabe stehen in Ihrer Nähe kostenfreie Sammelstellen für Elektroaltgeräte sowie ggf. weitere Annahmestellen für die Wiederverwendung der Geräte zur Verfügung. Die Adressen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Sofern das alte Elektro- bzw. Elektronikgerät personenbezogene Daten enthält, sind Sie selbst für deren Löschung verantwortlich, bevor Sie es zurückgeben. Sofern möglich, entnehmen Sie dem Altgerät bitte alte Batterien oder Akkus, bevor sie es zur Entsorgung zurückgeben.

 

Bitte vermeiden Sie die Entstehung von Abfällen aus elektrischen oder elektronischen Geräten soweit wie möglich, z.B. indem Sie Produkte mit längerer Lebensdauer bevorzugen oder Elektro-Altgeräte einer Wiederverwendung zuführen, anstatt diese zu entsorgen.Informationen zur Erfüllung der quantitativen Zielvorgaben nach § 10 Abs. 3 ElektroG (Sammelquote) und § 22 Abs. 1 ElektroG (Verwertungsquoten):

 

Das Ministerium für Umwelt, Natur­schutz und nukleare Sicherheit veröffentlicht jährlich ausführliche Daten zu Elektro- und Elektronikgeräten und die in Deutschland erreichten und an die EU-Kommission zu übermittelnden quantitativen Zielvorgaben auf seiner Internetseite: „Informationspflichten gemäß § 18 Abs. 2 Elektro- und Elektronikgerätegesetz:

https://www.bmuv.de/themen/wasser-ressourcen-abfall/kreislaufwirtschaft/statistiken/elektro-und-elektronikaltgeraete

 

 


Kontaktadressen

stiftung elektro-altgeräte register

Anschrift:

Nordostpark 72

90411 Nürnberg

Deutschland

Tel: +49 911 76665-0

Fax: +49 911 76665-99

info(at)stiftung-ear.de

www.stiftung-ear.de

 

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Robert-Schuman-Platz 3 - 53175 Bonn
Telefon +49 (0)1888 / 305-0
Telefax +49 (0)1888 / 305-32 25
Internet: www.bmu.de
 

Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation & Neue Media (BITKOM) e.V.
Albrechtstraße 10 - 10117 Berlin
Telefon +49 (0)30 / 27 576-0
Telefax +49 (0)30 / 27 576-400
E-Mail: bitkom@bitkom.org
Internet: www.bitkom.org
 

Ingram Micro Distribution GmbH
WEEE-Reg.-Nr. DE 64027245

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