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FAQs zur Software-Piraterie: Nur das Original ist legal.

Windows- und Office-Lizenzen von Microsoft zu Discount-Preisen: Kann das sein? Die Antwort lautet ganz klar: Nein! Bei den „Schnäppchen”, so die Erfahrung, handelt es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um gefälschte Lizenzen unseriöser Anbieter. Dabei gilt die so genannte Software-Piraterie keineswegs als Kavaliersdelikt. So droht der Gesetzgeber mit empfindlichen Strafen – für Verkäufer und Käufer. 

210119_Dell_Microsoft_Anti_Piracy_Weiss_420x272px.jpgNur das Original ist legal: Deshalb liefert Sebastian Weiss, Senior Business Development Manager Microsoft OEM bei Ingram Micro, praxisnahe Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zum Thema Software-Piraterie.

Welche Arten von Software-Piraterie gibt es?
Software-Piraterie lässt sich in fünf Kategorien einteilen: Am häufigsten treten Fälschungen und Internet-Piraterie auf. Bei der klassische Fälschung handelt es sich in der Regel um illegale CD-Kopien bei konfektionierter Ware, bei der Internet-Piraterie um unberechtigtes Herunterladen von Software aus dem Internet. Zur Software-Piraterie zählt natürlich auch, wenn beispielsweise ein Nutzer Software ohne Genehmigung kopiert oder wenn zu viele Clients in einem Netzwerk eine zentrale Kopie eines Programms gleichzeitig nutzen – auch „übermäßige Client-Server-Nutzung“ genannt. Ebenso strafbar ist der Verkauf neuer Computer, auf denen illegale Software-Kopien vorinstalliert ist.

Was zeichnet eine legale Software-Box aus?
Das Echtheitszertifikat, das als Aufkleber auf der Verpackung angebracht ist, der Product-Key, der aus 25 Zeichen besteht und als Etikett beiliegt, und der Hologrammaufkleber auf beiden Seiten des Datenträgers.

Was deutet auf ein unseriöses Angebot hin?
Bei einem extrem günstigen Preis ist immer Vorsicht geboten – aber auch, wenn reine Product Keys, beworben als „Lizenzschlüssel“, zum Verkauf stehen. Denn entgegen der Angaben handelt es sich dabei nicht um eine Lizenz zur Nutzung des Programms, sondern lediglich um ein technisches Mittel zur Aktivierung der erworbenen Software. Noch riskanter ist der Kauf von einzelnen Microsoft Echtheitszertifikaten. Das nämlich ist schlichtweg illegal. Was in der Regel auch für selbst gebrannte CDs oder selbst bestückte USB-Sticks gilt. Zudem muss die Lizenz aus der EU stammen. 

Warum ist es verboten, gefälschte Software zu vertreiben und zu nutzen?
Software-Programme sind wie Werke der Literatur und Musik urheberrechtlich geschützt. Allein der Rechteinhaber, also beispielsweise Microsoft, entscheidet, was mit seiner Software passiert.  

Wer macht sich bei Software-Piraterie strafbar?
Nach §§ 69c, 106 UrhG ist es strafbar, Software ohne die Erlaubnis des Rechteinhabers zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben. Damit verstößt nicht nur der Verkäufer, sondern auch der Käufer gegen das Gesetz. Der einfache Grund: Die Installation der Software geht immer einher mit einer Vervielfältigung auf der Festplatte und jede Nutzung mit einer zumindest teilweisen Vervielfältigung im Arbeitsspeicher. Das gilt natürlich auch für Software, die ohne Zustimmung des Rechteinhabers zum Download zur Verfügung steht. 

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Welche Strafen drohen bei Software-Piraterie?
Bei Urheberrechtsverletzungen sieht § 106 UrhG eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine vergleichbare Geldstrafe vor. Handelt der Täter gewerbsmäßig, was bei Händlern immer der Fall ist, droht sogar eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren – oder eine entsprechend höherer Geldstrafe. 

Welchen zusätzlichen Gefahren setzt sich der Käufer noch aus?
Neben einer Verurteilung nach dem UrhG fordert auch der Rechteinhaber seinen Tribut und verlangt vom Käufer, weitere Verletzungshandlungen zu unterlassen, konkrete Auskunft über den bisherigen Umfang der Verletzungshandlung abzugeben sowie Schadenersatz zu leisten. Nicht genug damit: Der Käufer läuft außerdem Gefahr, sich mit der gefälschten Software Malware, Spyware und Viren „einzufangen“ – und sich so unter anderem der Beschädigung oder dem Verlust privater und/oder geschäftlicher Daten auszusetzen.

Ist auch der Verkauf und die Nutzung gebrauchter Software illegal?
Nein! Generell ist es rechtlich zulässig, gebrauchte Software zu verkaufen sowie zu kaufen und damit auch zu nutzen – wenn der Händler als Verkäufer sowie der User als Käufer folgendes garantieren: Die Software-Lizenz ist zeitlich unbefristet und kam ursprünglich innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums und mit Zustimmung des Rechteinhabers in den Verkehr. Zudem müssen sämtliche Kopien der Vorerwerber zum Zeitpunkt des Weiterverkaufs nachweislich unbrauchbar gemacht worden sein. Das setzt streng genommen voraus, dass Verkäufer und Käufer alle Vorerwerber kennen.

Welche Rolle nimmt der Fachhandel ein?
Eine ganz wesentliche: Denn der Fachhandel berät und unterstützt seine Kunden nicht nur bei der Auswahl der am besten geeigneten Software, sondern auch bei der Entscheidung bezüglich des richtigen Lizenzmodells. Zudem sorgt er dafür, dass seine Kunden ausschließlich ordnungsgemäß lizenzierte Original-Software von Microsoft erhalten. 

 

KONTAKT
Sebastian Weiss
Senior Business Development Manager Microsoft OEM
Telefon: 0172-8330180
E-Mail:  sebastian.weiss@ingrammicro.com

KLICK-TIPP
Anti-Piracy Website von Ingram Micro
„Bleib echt“-Kampagnen-Website von Microsoft