Batteriegesetz (BattDG)
Batterien gehören nicht in den Hausmüll. Endnutzer sind gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Batterien zurückzugeben.
Dazu sind entsprechende Sammelbehälter im Handel und den regionalen Sammelstellen / Wertstoffhöfen zu finden.
Weitere Informationen zur Rückgabe und den entstehenden Entsorgungskosten finden Sie unter Alles rund um Batterie Lagerung, Entsorgung und Recycling
Es gelten unterschiedliche Regelungen für die unterschiedlichen Batteriearten. Dabei wird unterschieden in
- Gerätealtbatterien und LV-Altbatterien
- Starter- und Industriealtbatterien
- Elektrofahrzeugaltbatterien (Ingram Micro vertreibt derzeit keine Elektrofahrzeugaltbatterien).
Die Definitionen lauten:
Gerätebatterien: Versiegelte Batterien, die mit einer Hand getragen werden können und weder Industriebatterien, Fahrzeugbatterien noch Elektrofahrzeugbatterien sind (z. B. AA-Batterien, Knopfzellen oder Handy-Akkus).
Batterien für leichte Verkehrsmittel (LV-Batterien): Versiegelte Batterien mit einem Gewicht von bis zu 25 kg, die für den Antrieb von leichten Fortbewegungsmitteln wie E-Bikes, E-Scootern oder Pedelecs genutzt werden.
Starterbatterien (Fahrzeugbatterien): Batterien, die als Anlasser für Verbrennungsmotoren, für die Beleuchtung oder Zündung von Fahrzeugen (KFZ-Batterien) dienen.
Industriebatterien: Batterien, die ausschließlich für industrielle Zwecke, zur Verwendung in Fahrzeugen und Maschinen (außer reinen Elektrofahrzeugen) oder als stationäre Energiespeicher (z. B. Solarstromspeicher, USV) bestimmt sind.
Elektrofahrzeugbatterien (Traktionsbatterien): Speziell für den Antrieb von Hybrid- oder reinen Elektrofahrzeugen (Straßenfahrzeuge) konstruierte Batterien.

Für Gerätealtbatterien und LV-Altbatterien gilt:
Gerätealtbatterien und LV-Altbatterien sind ausschließlich über Rücknahme- und Sammelstellen, die den Organisationen für Herstellerverantwortung für Gerätebatterien und LV-Batterien angeschlossen sind, zu erfassen.
Ingram Micro erfüllt seine Rücknahmeverpflichtungen für solche Batterien, bei denen wir als Erst-Inverkehrbringer nach dem Batteriegesetz gelten, durch die Beteiligung an einem zugelassenen Rücknahmesystem (Rev-Log).
Sofern Sie einen Sammelbehälter benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere Organisation für Herstellerverantwortung info@rev-log.com
Für Starter- und Industriealtbatterien gilt:
Starter- und Industriealtbatterien sind vom Endnutzer ausschließlich über Händler oder öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (Wertstoffhöfe) zu erfassen
Für Starter- und Industriealtbatterien die Ingram Micro als Hersteller in Verkehr gebracht hat, erfüllen wir unsere Verpflichtung, indem wir den Vertreibern für von ihnen zurückgenommenen Starter- und Industriealtbatterien eine Möglichkeit der Rückgabe anbieten und die zurückgenommenen Altbatterien verwerten.
Entsprechend der abweichenden Vereinbarungen sind diese Leistungen kostenpflichtig. Eine Verpflichtung der Vertreiber zur Überlassung solcher Starter- und Industriealtbatterien an Ingram Micro besteht nicht, sie haben daher die Wahl ob sie diese über Ingram Micro oder selbst der Verwertung unter Beachtung der gesetzlichen Pflichten zuführen. Sie sind auch für die Einhaltung der Gefahrgutvorschriften bei Versand verantwortlich.
Bitte informieren sie sich über unsere Dienstleistungen und Preise rund um dieses Thema in der Übersicht anbei. Bei Rückfragen wenden sie sich bitte an unser CustomerCare Team.
Übersicht Entsorgungsdienstleistungen
Schadstoffhaltige Batterien sind mit diesen Zeichen markiert:
- Pb = Batterie enthält Blei
- Cd = Batterie enthält Cadmium
- Hg = Batterie enthält Quecksilber
Batteriegesetz (BattG)
Was sollte ich mir von meinen Lieferanten bestätigen lassen, um abgesichert zu sein?
Nichts. Als Kunde müssen sie lediglich überprüfen, daß ihr Vorlieferant registriert ist (diese im Verzeichnis des Batterieregister der Stiftung EAR eingetragen ist)
Unsere Melderegisternummer im „neuen“ Batterieregister der Stiftung EAR lautet: DE98187672