Verpackungsgesetz (VerpackG) / früher Verpackungsverordnung (VerpackV)

Es gelten unterschiedliche Regelungen für (systembeteiligungspflichtige) Verkaufsverpackungen und (nicht systembeteiligungspflichtige) Transportverpackungen.

 

Verkaufsverpackungen:  Verpackungen, die typischerweise dem Endverbraucher als Verkaufseinheit aus Ware und Verpackung angeboten werden. (Beispiel: die Verpackung einer Maus.) Dazu zählen auch Versandverpackungen, die erst beim Letztvertreiber befüllt werden, um den Versand von Waren an den Endverbraucher zu ermöglichen oder zu unterstützen.

 

Transportverpackungen: Verpackungen, die die Handhabung und den Transport von Waren in einer Weise erleichtern, dass deren direkte Berührung sowie Transportschäden vermieden werden, und typischerweise nicht zur Weitergabe an den Endverbraucher bestimmt sind. (Beispiel: der Versandkarton in dem Ingram Micro mehrere Mäuse zum Händler schickt, Einwegpaletten (nicht Europaletten) und deren Folierung und Spannbänder)

 

Ingram Micro erfüllt die Lizenzierungsverpflichtungen für systembeteiligungspflichtige Verpackungen (Verkaufsverpackungen), bei denen wir als Erst-Inverkehrbringer gem. des Verpackungsgesetzes bzw. der Verpackungsverordnung gelten.

Unsere Registrierungsnummer lautet: DE3066558175185

 

 

Eine Teilnahmebestätigung für 2025 finden Sie hier.

Eine Teilnahmebestätigung für 2024 finden Sie hier.

 

 

Welche Verpflichtungen gelten bezüglich der Rücknahme der Verpackungen?

 

Bei Verkaufsverpackungen hat der Endnutzer die gesetzliche Verpflichtung, die Verpackung in seinem lokalen System (gelbe Tonne, Sack, Sammelcontainer etc.) der (kostenfreien) Entsorgung zuzuführen.

Eine Rücknahme durch Hersteller oder Händler ist deshalb weder vorgeschrieben noch erforderlich, denn es wurde ja über die Lizensierung der Verpackung bereits für die Entsorgungsleistung bezahlt und die gesetzliche Verpflichtung erfüllt.

 

Da Versandverpackungen als Verkaufsverpackungen gelten, können sie nicht vorlizenziert werden. Hat der Hersteller bereits die Produkt-/Verkaufsverpackung lizenziert, muss der Händler nur die Versandverpackung lizenzieren, d. h. zur Beteiligung an einem dualen System anmelden. Sofern sie Ingram Micro für Lieferungen an Endnutzer beauftragen, stellen sie ihre ordnungsgemäße Registrierung sicher und teilen sie uns vor der Beauftragung ihre Registriernummer mit. Sofern wir als Fulfilment Dienstleister gelten, haben wir ab 01.01.2022 eine Prüfpflicht für ihre ordnungsgemäße Registrierung.

 

Für Transportverpackungen (nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen) erfüllen wir unsere Verpflichtungen wie gesetzlich gefordert durch kostenfreie Rücknahme am Ort der Übergabe.

Bitte beachten Sie: Falls Sie von uns gelieferte Transportverpackungen als Versand-/Verkaufsverpackungen zur Übergabe an Endverbraucher verwenden, sind Sie selbst für deren Lizenzierung verantwortlich. Eine „Vorlizensierung“ ist durch das Gesetz ausdrücklich ausgeschlossen.

 

Bitte informieren sie sich über unsere Dienstleistungen und Preise rund um dieses Thema in der Übersicht anbei. Bei Rückfragen wenden sie sich bitte an unser CustomerCare Team.

 

Übersicht Entsorgungsdienstleistungen

 

 

Was sollte ich mir von meinen Lieferanten bezüglich Verkaufsverpackungen bestätigen lassen, um abgesichert zu sein?

 

Nichts. Als Kunde müssen sie lediglich überprüfen, daß ihr Vorlieferant registriert ist (diese Registrierung im Verzeichnis des Verpackungsregisters https://www.verpackungsregister.org/ eingetragen ist)

Verpackungsregister

 

Elektrogesetz

 

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